Recht muss recht bleiben: Wie sich eine Lügnerin als Opfer inszeniert

Lügen bleiben Lügen, auch dann, wenn sich der Lügner, in dem Falle eine Lügnerin, als Opfer stilisiert. Und ganz nebenbei offenbart sich hier auch ein merkwürdiges Verständnis von Recht und Rechtstaatlichkeit. Doch der Reihe nach:

Es geht mal wieder um Birgit Kieschnick. Am 18. Juni hat sie Folgendes auf ihrem Verleumdungs- und Diffamierungsprofil getwittert:

„Anwalt hat sich gemeldet. Im Urteil steht, ich darf die Aussage nicht wiederholen. Habe Tweets aber sicherheitshalber gelöscht. Es geht um weitere Einschüchterung und Druck. Leider macht mir das Angst, auch wegen Entscheidungen des Gerichts in letzter Zeit.“

Dieser Tweet soll Birgit Kieschnick anscheinend ins rechte Licht setzen. Sie will das Opfer sein und suggeriert, sie werde (von mir) unter Druck gesetzt, gar eingeschüchtert. Daran ist allerdings nichts Wahres. Fakt ist, sie bricht mehrfach das Recht, wird der Lüge überführt und infolgedessen dafür verurteilt. Dem Urteil hat sie sich widersetzt, was nun Konsequenzen hat, in Form eines Bußgeldes.

Sie behauptet nun, natürlich öffentlich und mal wieder sekundiert von der Sächsischen Zeitung, ich hätte sie erneut „verklagt“. Das ist ihre nächste Lüge. Weder habe ich Birgit Kieschnick verklagt, noch versuche ich sie in irgendeiner Weise in ihrer Meinungsäußerung zu behindern. Allerdings bin ich nicht bereit, mich permanent von ihr diffamieren und in meinen Persönlichkeitsrechten verletzten zu lassen. Debatte und Kontroverse: ja. Freie Meinung: immer. Aber Lügen, Fake-News und persönliche Übergriffe lasse ich nicht zu.

Das Landgericht Görlitz, Außenstelle Bautzen hat Birgit Kieschnik im besagten Urteil (siehe Anlage) untersagt zu behaupten, ich sei „Mitglied der Redaktion denkste“. Das bin ich tatsächlich nicht. Damit wurde Birgit Kieschnick klar der Lüge (falsche Tatsachenbehauptung) überführt und ihr wurde untersagt, diese Aussage zu wiederholen. Nebenbei bemerkt: Sie hat dieses Gerichtsverfahren selbst angestrengt, nicht ich. Sie hat geklagt und verloren. Doch das nur am Rande.

Die Aussage Kieschnicks war in einem Twitter-Tweet enthalten. Gemäß dieses Urteils hätte der Tweet dann auch gelöscht werden müssen. Denn: Das Nichtlöschen des Tweets ist ja eine fortgesetzte und damit wiederholte Aussage genau dessen, was sie eben nicht mehr behaupten darf. Sie ließ ihre Lüge aber im Netz. Wegen dieses Rechtsverstoßes hat mein Anwalt dann ein Bußgeld gegen Frau Kieschnick beantragt. Das ist ein ganz normaler Vorgang.

Birgit Kieschnick zeigt hier, wie sie in Wahrheit denkt. Nur wenn das Recht auf ihrer Seite ist, ist es gutes Recht. Das Rechtsverständnis von Frau Kieschnick ist mehr als zweifelhaft. Sie allein darf ihre Meinung äußern. Andersdenkende gehören laut ihr und ihrem Gefolge aus der Öffentlichkeit entfernt. Sie betreibt genau das, gegen das sie vorzugeben kämpft: Lügen, Fake-News, Verschwörungsmythen, Agitation gegen den Rechtsstaat und die Unterdrückung anderer Meinungen. Unterstützt wird sie dabei von ihrem Rechtsbeistand Jürgen Kasek und ein paar Gefolgsleuten.

Immerhin sieht sie ihren Irrweg selbst ein:Doch die Einsicht währt nicht lange. Ein paar Stunden, nachdem man dachte, sie habe nun begriffen, worum es geht, wurde der obige Tweet gelöscht und durch den einführend genannten ersetzt. Das Narrativ, sie werde verängstigt und eingeschüchtert passt ihr wohl besser als ein Bekenntnis zum Recht.

Ich werde weiter meine Meinung sagen und ich werde mich auch weiterhin gegen Verleumdungen und Lügen wehren. Recht muss Recht bleiben. Lügen dürfen nicht unwidersprochen bleiben.

Übrigens: Birgt Kieschnick suggeriert in ihrem Wehklagen auch, dass ich einen Vorteil von dem Bußgeld hätte. „Sie verklagen“ würde ja eine Art Schadenersatz nach sich ziehen. Ich klage aber nicht, sondern ich habe ein Bußgeld beantragt. Dieses würde an die Staatskasse fließen, ähnlich wie bei einem Knöllchen für Falschparken. Ob und in welcher Höhe ein Bußgeld festgesetzt wird, entscheidet das Gericht – das gleiche Gericht, dessen Urteil zu widersetzen sich Birgit Kieschnick legitimiert und berufen fühlt.

Für Rechtsinteressierte hier die juristische Einordnung:

Der Schuldner eines Unterlassungsanspruchs muss nicht nur alles unterlassen, was zu einer Verletzung führen kann, sondern auch alles tun, was im konkreten Fall erforderlich und zumutbar ist, um künftige oder andauernde Verletzungen zu verhindern oder rückgängig zu machen. (BGH, Urteil vom 13.11.2013, Az. I ZR 77/12)

Mit dem in dem Urteil gesicherten Unterlassungsanspruch geht die Beseitigung, konkret also die Löschung der streitgegenständlichen Aussagen, miteinher.

Dies wird vom Bundesgerichtshof immer wieder bestätigt und gehört zum Einmaleins des anwaltlichen Wissens. Wenn ein Rechtsanwalt seinen Mandanten auf diesen Umstand nicht hinweist, dann kann dies sogar ein Haftungsfall für den Rechtsanwalt sein.

Was in der Zeitung steht, wird wahr

Heute findet ein Termin beim Landgericht Görlitz, Außenstelle Bautzen statt. Verhandelt wird der Widerspruch gegen eine Einstweilige Verfügung gegen die Tag 24 NEWS Deutschland GmbH. Zu dem Verfahren hier eine passende Stellungnahme:

 

Was in der Zeitung steht, wird wahr

Die Exegese konzertierter Diffamierung

„Tag24“ legt nun Widerspruch ein. Das Blatt hatte behauptet, ich würde offen mit der AfD symapathisieren und säße in der Redaktion der Zeitschrift „denkste“. Belege blieb das Blatt, das zur gleichen Mediengruppe wie die Sächsische Zeitung gehört, schuldig. Ich wehrte mich zunächst gegen die Falschaussage des Blattes und obsiegte vor Gericht, das meinem Antrag auf Unterlassung stattgab. Das Blatt löschte den Passus in dem betreffenden Artikel. Doch nun geht das Thema in die nächste Runde.

Diese juristische Auseinandersetzung wäre nicht weiter erwähnenswert, wäre da nicht wieder die Meinungs- und Kampagne-Macht der Medien, die in diesem Verfahren einen absurden Umstand offenbart:

Wer sich nicht gegen eine Aussage oder Behauptung wehrt, die einmal in der Zeitung gestanden hat, akzeptiert damit, dass diese Aussage oder Behauptung zur öffentlichen Wahrheit wird und jederzeit wiederholt werden darf.

Das ist tatsächlich gängige Rechtsmeinung und auch die Argumentationslinie der Gegenseite.

Die Medien können sich also ihre eigene Wahrheit gestalten. Am besten gelingt dies, wenn diese selbstgestrickte Wahrheit, egal wie absurd, in mehreren Medien konzertiert wiederholt und ausgebreitet wird. Medium A stellt eine Behauptung auf. Medium B, idealerweise ideologisch wesensverwandt oder sogar wirtschaftlich mit Medium A verwoben, wiederholt diese Aussage und bezieht sich dabei auf den Bericht von Medium A. Vielleicht springt auch Medium C auf das Thema auf und zitiert nur die eigentliche Aussage, um in seinen Bericht einzuführen. So kann das Spiel dann weitergehen. Jede weitere Stellungnahme, jede Reaktion, jede inhaltliche oder redaktionelle Wendung verlängert den Kampagne-Prozess und die Meinungsmache der Medien, wobei Medium A als Urheber am meisten profitiert.

Nun wehrt sich nicht jeder immer sofort gegen jeden falschen oder schlecht recherchierten Bericht. Und dann schnappt die Falle zu. Denn: Wer sich nicht wehrt, muss sich nachher diese Aussage zurechnen lassen. Weil: Er hätte sich ja wehren können. Doch gegen wen? Gegen Medium A als Quelle der Unwahrheit? Oder gegen die Medien A, B, C usw., also gegen alle Medien, die die betreffende Aussage aufgreifen? Was, wenn man sich das nicht leisten kann oder will? Was, wenn die Aussagen so abstrus sind, dass man sich gegen sie kaum wehren kann, weil man ja schlecht etwas beweisen kann, was objektiv falsch ist? Beweisen lassen sich meist nur Tatsachen, jedoch eben auch nur solche, die wahr sind.

Ein perfides System

Nun habe ich mich manches Mal gewehrt, eher selten, aber eben ab und zu. Dazu muss man wissen, dass solche Abmahnungen oder Gerichtsverfahren wiederum ein Anlass für die Medien sind, um über den verhandelten Sachverhalt erneut zu berichten. Wehrt man sich, beginnt sich die Spirale der Medien erneut zu drehen und das Thema kommt erneu(er)t in die Öffentlichkeit.

Hinzu kommt etwas, was es auch juristisch schwer macht. Die Meinungsfreiheit ist ein sehr hohes Gut – zurecht! Die Güterabwägung zwischen dem, was gerade noch als Meinung durchgehen kann oder was eine „unwahre Tatsachenbehauptung“ ist, ist schwierig. Und so gehen sehr viele persönliche Diffamierungen und Verleumdungen dann letztlich eben doch als Meinungsäußerung durch – nicht wenige Politiker können davon ein Lied singen.

Die Perfidie liegt also im System. Die Medien schaffen sich ihre eigene Wahrheit, die dann auch justiziabel wird. Und so legt „Tag24“ als Beweis für seine Falschaussagen nun eben über einhundert Seiten Medienberichte vor, in denen deren absurde Thesen vermeintlich belegt werden. Die Beweise gegen mich sind also selbst von „Tag24“ und deren Kollegen geschaffen, stammen zum Teil aus Medien der DDV-Mediengruppe und aus wesensverwandten Blättern.

Hass und Hetze gibt es selbstverständlich nur in den sozialen Netzwerken