Rechtsbeugung durch Behördenversagen

Kameras am Bahnhof dringend notwendig

Am Dienstag (21. Oktober 2025) brannte es im Bautzener Bahnhof. Ein Randalierer hat mutwillig einen Mülleimer in einer Toilette in Brand gesetzt. Der Bahnhof sowie alle in ihm befindlichen Geschäfte mussten geschlossen werden – mit gravierenden Folgen für die dort tätigen Unternehmen und das Sicherheitsempfinden der Reisenden. Rund 100 Personen mussten wegen der Löscharbeiten und der starken Rauchentwicklung evakuiert werden. Der Bahnhof blieb mehr als zwölf Stunden geschlossen. Unser besonderer Dank gilt dem aufmerksamen Passanten, der mit einem Feuerlöscher beherzt eingriff und Schlimmeres verhinderte, sowie den Einsatzkräften von Feuerwehr und Polizei für ihr schnelles und umsichtiges Handeln.

Dieser Vorfall zeigt, wie dringend notwendig Kameras am und im Bahnhof sind, um Menschen und deren Eigentum zu schützen, Straftaten und Vandalismus zu verhindern und Strafverfolgungsbehörden bei deren Aufklärung zu unterstützen.

Fadenscheinige Gründe

Doch die Landesdatenschutzbehörde hat uns den Betrieb von Kameras untersagt – mit fadenscheinigen Begründungen. Über diese Absurdität hatte ich bereits berichtet. Was am Kornmarkt problemlos und unter Beifall von Politik und Medien möglich ist, ist am Bahnhof verboten. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Natürlich wehren wir uns als Betreiber gegen die Willkür und haben Klage eingereicht.

Im Interesse der Bürger, der Reisenden, der Stadt und der Geschäftsleute müsste nun dringend Klarheit geschaffen werden. Es braucht ein Urteil, das uns den Einsatz der Kameras wieder ermöglicht. Sie sind ein wesentliches und unersetzliches Werkzeug, um die Gesundheit und das Eigentum der Besucher und der Gewerbetreibenden zu schützen.

Kameras wirken und sind gewünscht

Und ja, eine Kamera kann nicht jede Straftat verhindern. Aber sie kann bei der Aufklärung helfen und wirkt auch präventiv. Das beweist die Praxis. Der Wunsch derjenigen, die den Bahnhof nutzen und in ihm arbeiten, ist eindeutig belegt.

Es passiert aber das Gegenteil. Statt den Rechtsstreit, den wir als Bahnhofsbetreiber gegen die Datenschutzbehörde führen, um endlich für Sicherheit zu sorgen und die Landesdatenschutzbehörde mit ihren absurden Begründungen in die Schranken zu weisen, schnell zu einem Ende zu führen, wird der Prozess verschleppt. Die Kameras müssen derweil ausgeschaltet bleiben.

Prozess wird verschleppt – die Menschen bleiben schutzlos

Die Begründung des Gerichts: Überlastung. Man habe dringendere Verfahren und terminiert würden derzeit Verwaltungsrechtssachen und Anliegen aus den Jahren 2022 und 2023. „Eine alsbaldige Verhandlung und Entscheidung in dem Verfahren kann leider nicht in Aussicht gestellt werden“, heißt es seitens des Verwaltungsgerichts Dresden. Bürger, Reisende und Investoren bleiben schutz- und hilflos, weil Behörden versagen und willkürlich handeln.

Mehr Sympathie für Randalierer

Über den Brand hat die Presse, und natürlich auch die Sächsische Zeitung, selbstverständlich berichtet – im Stile einer Polizeimeldung. Was ist passiert? Wie ist alles abgelaufen? Wie war der zeitliche Ablauf? Kein Wort jedoch über die Hintergründe und „die Sache mit den Kameras“, die nicht zuletzt durch die Sächsische Zeitung selbst ins Rollen gebracht wurde.

Nach wie vor gilt am Bahnhof das „Lex Drews“ – er darf nicht, was andere selbstverständlich umsetzen, und nach wie vor gilt, dass Randalierer und Gewalttäter mehr Schutz und Sympathie bekommen als Investoren, Gewerbetreibende und Reisende. Das Ganze passt also ins Bild!

P.S.: Gerade hat uns die Polizei gefragt, ob wir bei einem Fahrraddiebstahl mit Videomaterial vom Bahnhof zur Aufklärung helfen können. Aus bereits dargelegten Gründen ist dies leider nicht möglich.