Willkürliche Verbote gefährden Menschen und Unternehmen
Datenschutzbeauftragter handelt gegen die Sicherheitsinteressen der Bevölkerung und misst mit zweierlei Maß
Rund um das Kornmarkthaus in Bautzen wird jetzt videoüberwacht. Die Begründung: zunehmender Vandalismus, Belästigungen und Sachbeschädigungen. Die Kameras sollen helfen, Straftaten zu verhindern, und, wenn sie doch begangen werden, die Täter schneller zu identifizieren und die Straftaten aufzuklären. Bravo. Eine gute Entscheidung. Es ist richtig, dass das Areal rund um das Kornmarkthaus mit Kameras überwacht werden darf und so die Sicherheitsinteressen der Bürger und Passanten, der Geschäftsleute und Anlieger geschützt werden. Die Polizei begrüßt das neue Konzept der Videoüberwachung. Und angeblich wurden auch die Datenschutzbehörden einbezogen, damit gesetzlich und IT-technisch alles mit rechten Dingen zugeht. Die Bautzener Wohnungsbaugesellschaft (BWB) hat anscheinend alles richtig gemacht.
Sogar die Sächsische Zeitung applaudiert: endlich wird gehandelt, das wurde auch Zeit, Schandflecke durch Vandalismus und Schmierereien sollen verschwinden, der Ort soll wieder lebens- und liebenswert werden und Begegnungen erlauben, die man genießen kann. Alles richtig. Glückwunsch an die BWB und die Stadt zu dieser Maßnahme.
Kornmarkt ja, Bahnhof nein?
Aber nun frage ich mich, was ist am Kornmarkthaus anders als am Bahnhof? Beide Gebäude und mit Video zu überwachende Areale sind gleichermaßen öffentlich. Auch die Geschäftsinhaber und die Reisenden, die Passanten und Besucher des Landratsamts wollen eine Videoüberwachung am Bahnhof – für die eigene Sicherheit. Auch das Landratsamt selbst sieht in der Videoüberwachung am Bahnhof nur Vorteile. Ebenso die Polizei, die immer mal wieder Kameraaufnahmen angefordert hat, als diese noch betrieben werden durften. Die Zahl der Sachbeschädigungen, Schmierereien und Übergriffe hat seit dem Abschalten der Kameras am Bahnhof deutlich zugenommen – sehr zum Leidwesen der Reisenden und der Geschäftsleute.
Lex Drews statt Recht und Gesetz
Was also ist anders? Anscheinend gilt für mich als privater Investor ein anderes Regelwerk als für die BWB. Anscheinend liegt es an der Person. Datenschutz nach dem Motto Lex Drews und nicht nach DSGVO. Diese DSGVO und alle Maßnahmen zum Schutz des Persönlichkeitsrechts haben wir laut vorheriger Rechtsauskunft nämlich eingehalten. Wir klagen derzeit gegen die Landesdatenschutzbeauftragte und deren Anweisung, dass am Bahnhof eben nicht videoüberwacht werden darf – gegen den entsprechenden Bescheid, aber auch wegen der Willkür.
Politisch motivierte Willkür
Und es gibt einen weiteren Unterschied zwischen dem Kornmarkthaus und dem Bahnhof. Ein Aktivist sich hat sich im letzten Jahr über die Kameras am Bahnhof beschwert und den Sachverhalt zur Anzeige gebracht – aus politischen Motiven. Die Sächsische Zeitung hat zugleich ausführlich berichtet, entsprechend tendenziös versteht sich, und ihrerseits den Fall auf anderen Ebenen eskaliert. Weil nämlich ein Überwachungsvideo einer Straftat von einem Radiosender veröffentlicht wurde, hat die Sächsische Zeitung das Thema medienrechtlich verfolgt. Ein politischer Aktivist und ein Wettbewerber im Medienmarkt waren Grund genug, die Videoüberwachung am Bahnhof seitens der Sächsischen Zeitung und der Landesbehörden zu verteufeln, während die gleiche Videoüberwachung am Kornmarkthaus nun zurecht gefeiert wird.
Landesdatenschutzbeauftragte verdreht das Recht
Es ist Willkür. Die Landesdatenschutzbeauftragte handelt politisch, nicht im Interesse der Bürger und Geschäftsleute. Das wird nun offenkundig. Sie verdreht das Recht und wendet es nicht objektiv an.
Wenn die Stadt mehr Videoüberwachung möchte, im Sinne der Bürger und der Gewerbetreibenden, im Sinne der Sicherheit und der Attraktivität, dann müssen sich die politischen Akteure auch für eine Videoüberwachung am Bahnhof einsetzen. Hierzu fordere ich die Fraktionen im Stadtrat, die Verwaltung sowie private Initiativen auf.
Private Betreiber stärken
Denn es sind vor allem die privaten Betreiber, die sich für die Stadt einsetzen und Dinge bewegen. Diese brauchen aber auch den Schutz durch Videoüberwachung, zumindest an neuralgischen Punkten. Behörden sollten deren Interessen stärker berücksichtigen, statt ihnen Steine in den Weg legen. Was am Kornmarkt gelungen ist, muss auch am Bahnhof möglich sein.
Anbindung an das Fernbahnnetz
Bautzen hat den „Bahnhof des Jahres“. Aber nicht in Bautzen, sondern in Hoyerswerda wird darüber diskutiert, die Stadt an das Fernbahnnetz anzubinden. Erste Tests laufen. Öffentlichkeitswirksam werden diese inszeniert. Ich gönne Hoyerswerda den Erfolg. Jede Verbesserung für die Region und für die Lausitz ist zu begrüßen. Aber kann es sein, dass in Bautzen etwas schiefläuft, wenn wir als Oberzentrum nicht auch zumindest für solche Verbesserungen in Betracht gezogen werden? Wichtige Entwicklungen werden verschlafen. Behörden verhindern Sicherheitsmaßnahmen und private Investoren, die Lösungen schaffen, werden benachteiligt. Es ist Zeit zu handeln!