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Wahren Frieden schaffen

Deutschland darf nicht Kriegspartei werden

Wir, die Unterzeichner, verurteilen den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine. Er ist völkerrechtswidrig und stellt eine Aggression gegen die Friedens- und Freiheitsordnung in Europa dar. Die Ukraine hat ein Recht auf Selbstverteidigung und territoriale Integrität. Die Ukraine ist ein souveräner Staat.

Die bewaffnete Auseinandersetzung ist derzeit jedoch auf die Ukraine und auf an die Ukraine angrenzende Regionen Russlands begrenzt. Die westlichen Regierungen, allen voran die der Bundesrepublik Deutschland, haben die Pflicht, dafür zu sorgen, dass dies auch so bleibt. Es ist derzeit noch ein Krieg zwischen zwei souveränen Staaten. Eine Ausweitung des Krieges muss auf jeden Fall verhindert werden.

Die Lieferung westlicher Waffen, insbesondere die Lieferung schwerer Kampfpanzer wie der Leopard 2, verletzen diese Pflicht und bedrohen die Sicherheitsinteressen Deutschlands, seiner Einwohner, seiner Betriebe und seines Wohlstandes. Schon die Sanktionen gegen Russland haben einen massiven wirtschaftlichen Schaden verursacht – im Osten Deutschlands noch mehr als am Westen. Die Auswirkungen der Sanktionen treffen Deutschland härter als Russland und in nicht akzeptabler Weise.

Zu den wirtschaftlichen Folgen kommt durch die permanenten Waffenlieferungen nun auch die Gefahr hinzu, dass Deutschland in diesen kriegerischen Konflikt hineingezogen wird. Deutschland darf nicht zur Kriegspartei werden. Die Lieferung von Waffen heizt zudem den Konflikt unnötig an und verlängert das Leiden der Zivilbevölkerung. Die Lieferung von Waffen verlängert den Konflikt und verschärft damit auch die Folgen hierzulande. Nur ein dauerhafter Frieden sichert Wohlstand und garantiert ein Leben ohne Angst, in Freiheit und Selbstbestimmung.

Die Waffenlieferungen stehen den Interessen Deutschlands entgegen. Russland ist nicht unser Feind. Frieden und Freiheit in Europa sind nur mit und niemals gegen Russland möglich. Deswegen setzen wir uns für eine Verständigung mit Russland und gegen jede weitere Eskalation ein.

Beide Seiten, sowohl Russland als auch die Ukraine, eskalieren den Konflikt. Beide Seiten töten. Der Ruf der Ukraine nach immer mehr, immer tödlicheren Waffen und immer mehr westlicher Unterstützung, ist ebenso unverantwortlich wie die russische Aggression als solches. Die Ukraine versucht, Deutschland, die EU, die NATO und deren Verbündete in den Krieg hineinzuziehen. Leider findet dieser Versuch in weiten Teilen der deutschen Politik Gehör, so dass immer weitere Eskalationsschritte gefordert und gegangen werden. Statt für Frieden zu sorgen und Diplomatie zu ermöglichen, werden immer dreistere Forderungen laut, die Deutschland massiv gefährden. Eine Atommacht ist mit militärischen Mitteln nicht zu besiegen.

Zudem sinkt mit jeder Lieferung von Waffensystemen an die Ukraine die eigene Verteidigungs- und Bündnisfähigkeit in den NATO-Staaten. Sollte es zu einer militärischen Eskalation kommen oder weitere internationale Konflikte aufkeimen, wären Deutschland, Europa und die NATO selbst kaum noch verteidigungsfähig. Die aktuelle Politik setzt Deutschland und „den Westen“ erheblichen zusätzlichen Risiken aus. Die eigenen Sicherheitsinteressen werden denen der Ukraine in unverantwortlicher Weise untergeordnet.

Wir fordern:

  • Eine Rücknahme der Entscheidung zur Lieferung von Leopard-II-Panzern an die Ukraine.
  • Eine klare und generelle Absage an die Lieferung weiterer Waffen und Waffensysteme an die Ukraine – Frieden wird nicht durch Gewalt erreicht.
  • Ein deutliches Zurückweisen des Versuches der Regierung der Ukraine, „den Westen“ in den Krieg hineinzuziehen.
  • Ein Ende der Kriegsrhetorik der deutschen Politik.
  • Ein Ende der Sanktionen gegen Russland als Voraussetzung für die Wiederaufnahme friedlicher Handelsbeziehungen zur Sicherung unseres Wohlstandes und unserer eigenen (Sicherheits-)Interessen.
  • Einen Ausbau der humanitären Hilfe für die Ukraine.
  • Mehr diplomatische Bemühungen, um auch mit Russland wieder ins Gespräch zu kommen. Russland hat ebenso wie die Ukraine berechtigte Sicherheitsinteressen.
  • Den Erhalt der eigenen Verteidigungs- und Bündnisfähigkeit und ein Besinnen auf die eigenen nationalen Interessen.
  • Ein klares Bekenntnis zu Frieden und Freiheit in Europa.

DAS HANDWERK: 14.10.2022 – 16:30 Uhr in Dresden

Recht muss recht bleiben: Wie sich eine Lügnerin als Opfer inszeniert

Lügen bleiben Lügen, auch dann, wenn sich der Lügner, in dem Falle eine Lügnerin, als Opfer stilisiert. Und ganz nebenbei offenbart sich hier auch ein merkwürdiges Verständnis von Recht und Rechtstaatlichkeit. Doch der Reihe nach:

Es geht mal wieder um Birgit Kieschnick. Am 18. Juni hat sie Folgendes auf ihrem Verleumdungs- und Diffamierungsprofil getwittert:

„Anwalt hat sich gemeldet. Im Urteil steht, ich darf die Aussage nicht wiederholen. Habe Tweets aber sicherheitshalber gelöscht. Es geht um weitere Einschüchterung und Druck. Leider macht mir das Angst, auch wegen Entscheidungen des Gerichts in letzter Zeit.“

Dieser Tweet soll Birgit Kieschnick anscheinend ins rechte Licht setzen. Sie will das Opfer sein und suggeriert, sie werde (von mir) unter Druck gesetzt, gar eingeschüchtert. Daran ist allerdings nichts Wahres. Fakt ist, sie bricht mehrfach das Recht, wird der Lüge überführt und infolgedessen dafür verurteilt. Dem Urteil hat sie sich widersetzt, was nun Konsequenzen hat, in Form eines Bußgeldes.

Sie behauptet nun, natürlich öffentlich und mal wieder sekundiert von der Sächsischen Zeitung, ich hätte sie erneut „verklagt“. Das ist ihre nächste Lüge. Weder habe ich Birgit Kieschnick verklagt, noch versuche ich sie in irgendeiner Weise in ihrer Meinungsäußerung zu behindern. Allerdings bin ich nicht bereit, mich permanent von ihr diffamieren und in meinen Persönlichkeitsrechten verletzten zu lassen. Debatte und Kontroverse: ja. Freie Meinung: immer. Aber Lügen, Fake-News und persönliche Übergriffe lasse ich nicht zu.

Das Landgericht Görlitz, Außenstelle Bautzen hat Birgit Kieschnik im besagten Urteil (siehe Anlage) untersagt zu behaupten, ich sei „Mitglied der Redaktion denkste“. Das bin ich tatsächlich nicht. Damit wurde Birgit Kieschnick klar der Lüge (falsche Tatsachenbehauptung) überführt und ihr wurde untersagt, diese Aussage zu wiederholen. Nebenbei bemerkt: Sie hat dieses Gerichtsverfahren selbst angestrengt, nicht ich. Sie hat geklagt und verloren. Doch das nur am Rande.

Die Aussage Kieschnicks war in einem Twitter-Tweet enthalten. Gemäß dieses Urteils hätte der Tweet dann auch gelöscht werden müssen. Denn: Das Nichtlöschen des Tweets ist ja eine fortgesetzte und damit wiederholte Aussage genau dessen, was sie eben nicht mehr behaupten darf. Sie ließ ihre Lüge aber im Netz. Wegen dieses Rechtsverstoßes hat mein Anwalt dann ein Bußgeld gegen Frau Kieschnick beantragt. Das ist ein ganz normaler Vorgang.

Birgit Kieschnick zeigt hier, wie sie in Wahrheit denkt. Nur wenn das Recht auf ihrer Seite ist, ist es gutes Recht. Das Rechtsverständnis von Frau Kieschnick ist mehr als zweifelhaft. Sie allein darf ihre Meinung äußern. Andersdenkende gehören laut ihr und ihrem Gefolge aus der Öffentlichkeit entfernt. Sie betreibt genau das, gegen das sie vorzugeben kämpft: Lügen, Fake-News, Verschwörungsmythen, Agitation gegen den Rechtsstaat und die Unterdrückung anderer Meinungen. Unterstützt wird sie dabei von ihrem Rechtsbeistand Jürgen Kasek und ein paar Gefolgsleuten.

Immerhin sieht sie ihren Irrweg selbst ein:Doch die Einsicht währt nicht lange. Ein paar Stunden, nachdem man dachte, sie habe nun begriffen, worum es geht, wurde der obige Tweet gelöscht und durch den einführend genannten ersetzt. Das Narrativ, sie werde verängstigt und eingeschüchtert passt ihr wohl besser als ein Bekenntnis zum Recht.

Ich werde weiter meine Meinung sagen und ich werde mich auch weiterhin gegen Verleumdungen und Lügen wehren. Recht muss Recht bleiben. Lügen dürfen nicht unwidersprochen bleiben.

Übrigens: Birgt Kieschnick suggeriert in ihrem Wehklagen auch, dass ich einen Vorteil von dem Bußgeld hätte. „Sie verklagen“ würde ja eine Art Schadenersatz nach sich ziehen. Ich klage aber nicht, sondern ich habe ein Bußgeld beantragt. Dieses würde an die Staatskasse fließen, ähnlich wie bei einem Knöllchen für Falschparken. Ob und in welcher Höhe ein Bußgeld festgesetzt wird, entscheidet das Gericht – das gleiche Gericht, dessen Urteil zu widersetzen sich Birgit Kieschnick legitimiert und berufen fühlt.

Für Rechtsinteressierte hier die juristische Einordnung:

Der Schuldner eines Unterlassungsanspruchs muss nicht nur alles unterlassen, was zu einer Verletzung führen kann, sondern auch alles tun, was im konkreten Fall erforderlich und zumutbar ist, um künftige oder andauernde Verletzungen zu verhindern oder rückgängig zu machen. (BGH, Urteil vom 13.11.2013, Az. I ZR 77/12)

Mit dem in dem Urteil gesicherten Unterlassungsanspruch geht die Beseitigung, konkret also die Löschung der streitgegenständlichen Aussagen, miteinher.

Dies wird vom Bundesgerichtshof immer wieder bestätigt und gehört zum Einmaleins des anwaltlichen Wissens. Wenn ein Rechtsanwalt seinen Mandanten auf diesen Umstand nicht hinweist, dann kann dies sogar ein Haftungsfall für den Rechtsanwalt sein.