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Auch halbe Wahrheiten sind Lügen

BGH entscheidet im Sinne von Jörg Drews

Im Rechtsstreit der Hentschke Bau GmbH und deren Geschäftsführer Jörg Drews hat der Bundesgerichtshof (BGH) vollumfänglich in deren Sinne entschieden. Der BGH stellt mittelbar fest, dass nahezu alle Passagen im sogenannten Policy Paper der Universität Leipzig, in dem Jörg Drews und der Hentschke Bau GmbH angebliche rechtsextreme Bestrebungen unterstellt werden, unzulässig sind. Die Informationen zu dem „Policy Paper“ stammen maßgeblich von einem Antifa-Verein. Drews und die Hentschke Bau GmbH haben daraufhin sowohl den Verein als auch die Universität Leipzig verklagt. Das Verfahren gegen die Antifa-Aktivisten landete schließlich beim BGH. Das Verfahren gegen die Uni Leipzig ruht derzeit, weil man hier das Urteil des BGH abwarten möchte. Nun hat der BGH wegweisende Entscheidungen im Sinne des Unternehmens und von Jörg Drews getroffen.

Manipulativ und bewusst verzerrend

Der Senat sagt eindeutig, dass die Berichterstattung des VVN-BdA, ebenjenem Antifa-Verein, und damit mittelbar auch die gleichlautenden Inhalte des Policy Papers dazu geeignet sind, das Persönlichkeitsrecht von Jörg Drews massiv zu verletzen. Betroffen sei vor allem der Schutz der Berufsehre und der sozialen Anerkennung. Zudem bezeichnete der Senat den Bericht als „manipulativ“. Es spreche einiges dafür, dass die angegriffene Berichterstattung unvollständig sei. Durch das bewusste Verschweigen bestimmter entlastender Umstände könne beim Adressaten ein verzerrtes Bild des Klägers entstehen.

Im Klartext heißt das: Auch das Weglassen von Informationen ist eine Lüge. Ja, der Bericht nennt Fakten. Es gab eine Spende an die AfD, aber eben nur einmalig und das im Jahr 2017. Zudem gab es viel öfter und viel höhere Spenden an CDU-Gliederungen und CDU-Kandidaten. Ja, es gab eine Unterstützung der Zeitschrift „denkste!“, aber eben nur einmalig als Anschubfinanzierung in Höhe von minimalen 250,- Euro und zu einem Zeitpunkt, als noch gar nicht klar war, wie sich das Blatt entwickeln würde. Und ja, es gab eine Unterstützung von Ostsachsen TV, um damit die mediale lokale und pluralistische Meinungsvielfalt zu stärken. Dass bei Ostsachsen TV aber eben nicht nur „Rechte“ zu Wort kamen, sondern auch der sächsische Ministerpräsident sowie Spitzenpolitiker der Partei „Die Linke“ und der Grünen, gehört eben auch zur Wahrheit. Und ebenfalls ja, Jörg Drews ist politisch aktiv, aber eben nicht für eine Partei, sondern für eine lokale Wählerinitiative, die keineswegs immer mit der AfD abstimmt. All das hat das Policy Paper so aber nicht gesagt.

Das linke Framing aus Kontaktschuld und Cancel Culture endet

Stattdessen wurden unbestrittene Tatsachen benutzt, um unlautere Schlussfolgerungen aus diesen zu ziehen, sprich Mutmaßungen anzustellen und ein Narrativ zu erzeugen. AfD-Spende plus „rechte Medien“ gleich rechtsextremer Unternehmer. Solche Zerrbilder sind unzulässig, entscheidet nun das höchste deutsche Zivilgericht. Das linke Framing aus Kontaktschuld und Cancel Culture endet an der Stelle, wo halbe Wahrheiten zur Lüge werden.

Und noch etwas: Für keine der oben genannten Aktivitäten muss man sich rechtfertigen. Auch dann nicht, wenn sich Antifa-Aktivisten dies wünschen.

Keine Wissenschaft

Das einzige Ziel des Policy Paper war und ist, einzelne Unternehmen und Unternehmer persönlich zu diffamieren und zu diskreditieren. Letztlich mündet das Policy Paper deswegen auch ein einen Boykottaufruf. Auch hier ist der BGH mittelbar klar: Die Inhalte des Policy Papers sind nicht durch die Wissenschaftsfreiheit gedeckt. Der BGH hat entschieden, dass der Bericht des VVN-BdA nicht wissenschaftlich ist, weil dieser bewusst auf Lücke setzt. Das gilt auch für das Policy Paper: Die Verfasser können sich nicht auf die Wissenschaftsfreiheit berufen. Denn: Wissenschaft muss sorgfältig und vorurteilsfrei sein sowie dem Erkenntnisgewinn dienen. Das ist beim Policy Paper nicht der Fall. Das ist keine Wissenschaft, sondern Aktivismus.

BGH-Urteil richtungsweisend

Das BGH-Urteil ist damit richtungsweisend in zweierlei Hinsicht:

Erstens ist nun klar, dass das Paper unseriös, persönlichkeitsrechtsverletzend, framend, politisch motiviert und destruktiv ist und deswegen in weiten Teilen rechtswidrig. Und zweitens hat der BGH generell mit seinem Urteil Grenzen gesetzt: Veröffentlichungen dürfen tendenziös sein, aber sie dürfen nicht durch Weglassen eines wesentlichen Teils von Informationen Zerrbilder beim Leser produzieren. Meinungen sind erlaubt, Lügen sowie Lügen durch Unterdrücken von Fakten nicht.

Bereits das Landgericht Dresden hat in diesem Sinne entschieden. Seitdem sind bereits einige Lügen des Policy Papers verboten worden (angeblicher und frei erfundener Pausenraumvorfall). Nun sind neben den konkreten Unwahrheiten auch die Halbwahrheiten neu zu bewerten. Somit wird von dem Policy Paper nichts übrigbleiben. Ein Fingerzeig auch für das Verfahren gegen die Universität Leipzig.