www:hentschke-bau.de: Pressestatement der Hentschke Bau GmbH und deren Geschäftsführer Jörg Drews zum Verfahren gegen den VVN-BdA Sachsen

Bautzen/Dresden, 19. Januar 2024.

Das Policy Paper des Else-Frenkel-Brunswik-Instituts der Universität Leipzig (EFBI) und von 15-Grad Research – in Trägerschaft des VVN-BdA Sachsen – enthält zahlreiche unwahre Tatsachenbehauptungen, Diffamierungen und sogar einen Boykottaufruf gegen unser Unternehmen. Gegen diese setzen wir uns mit den Mitteln des Rechtsstaates zur Wehr – auch und insbesondere im Interesse unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die allesamt durch das „Paper“ an den Pranger gestellt werden. Wir betrachten es als unsere Pflicht als soziales und kooperatives Unternehmen gegen derartige Lügen vorzugehen, auch, um die Arbeitsplätze unserer rund 700 Mitarbeiter zu sichern.

Paper politisch motiviert

Das „Paper“ ist rein politisch motiviert, unwissenschaftlich und unsachlich. Es versucht einzig und allein, ein Narrativ zu verbreiten, in dem eine legitime Meinung des bürgerlich-konservativen Spektrums als rechts, ja rechtsextrem gebrandmarkt wirkt. Im Falle von Jörg Drews ist dieses Narrativ jedoch völlig falsch.

„Pausenraum-Vorwurf“ absurd und haltlos

Auch zitiert das „Paper“ einen Zeugen, der von einem angeblichen Vorfall in einem Pausenraum der Hentschke Bau GmbH berichtet. Unabhängig davon, dass dieser Zeuge völlig unglaubwürdig ist, sei betont, dass bei Hentschke Bau Mitarbeiter aus zwölf verschiedenen Nationen tätig sind und es zu keiner Zeit Ressentiments gegen ausländische Mitarbeiter gegeben hat oder gibt. Im Gegenteil: Das Unternehmen engagiert sich für die Integration ausländischer Arbeitskräfte und baut in jeder Beziehung Schranken ab, seien sie kulturell, sozial oder bezogen auf die nationale Identität. Hentschke Bau ist ein pluralistisches Unternehmen, in dem jeder seine Meinung offen sagen kann und darf. Diese beweisbaren Umstände verschweigt das „Paper“ bewusst.

Journalistische und ethische Maßstäbe missachtet

Zu keinem Zeitpunkt wurden Jörg Drews oder Vertreter des Unternehmens bei der Erstellung des „Papers“ befragt. Des widerspricht nicht nur journalistischen und wissenschaftlichen Grundsätzen, sondern auch ethischen Maßstäben und dem Gebot der Fairness. Stattdessen wird einseitig, unvollständig und nicht wahrheitsgemäß spekuliert und diskreditiert.

Mittel des Rechtsstaates sind niemals ein Mittel der Einschüchterung

Dem Narrativ des VVN-BdA, die Klage sei ein Einschüchterungsversuch, treten wir ebenso entgegen. Niemals können die Mittel des Rechtsstaates ein Mittel der Einschüchterung sein. Vielmehr offenbart diese Verdrehung der Tatsachen, wie das Verständnis des VVN-BdA dem Rechtsstaat gegenüber ist. Es kann nicht sein, dass eine Seite angegriffen und gar mit öffentlichen Mitteln diskreditiert und bedroht …weiterlesen