BGH beendet das Zeitalter des Framings
Eine Ohrfeige für große Teile des deutschen Journalismus
Der Bundesgerichtshof hat in meinem Verfahren gegen einen Antifa-Verein nicht einfach über einen presserechtlichen Einzelfall entschieden. Er hat einer Methode Grenzen gesetzt, die den politischen Journalismus in Deutschland seit Jahren prägt: Tatsachen werden dort immer seltener erfunden, das wäre zu auffällig, aber sie werden entsprechend der politischen redaktionellen Agenda ausgewählt. Entlastende Informationen verschwinden, belastende bleiben stehen. Und anschließend wird behauptet, man habe objektiv berichtet, weil die Fakten ja nun einmal wahr seien. Genau dieser Praxis hat der Bundesgerichtshof nun einen Riegel vorgeschoben. Wer wesentliche Tatsachen bewusst verschweigt und dadurch einen falschen Gesamteindruck erzeugt, berichtet eben nicht wahrheitsgemäß, sondern manipuliert.
Geschäftsmodell des modernen Haltungsjournalismus
Genau darin besteht das eigentliche Geschäftsmodell des modernen Haltungsjournalismus. Nicht die Lüge ist das Problem, sondern die Halbwahrheit. Wer zehn Tatsachen kennt und nur die drei davon veröffentlicht, die ins eigene Weltbild passen, steuert die öffentliche Meinung genauso wirksam wie jemand, der die Unwahrheit sagt. So funktioniert Framing. Und genau deshalb ist dieses Urteil so bedeutsam. Es sagt: Auch halbe Wahrheiten sind faktisch Lügen.
Im Sinne ihrer Gesinnungsgenossen
Diese Art Framing trifft zudem immer dieselben. Es sind fast nie linke Aktivisten, Vertreter der Grünen oder Funktionäre aus dem linken Spektrum. Stattdessen sind es regelmäßig Unternehmer, konservative Politiker, Liberale und Menschen, die sich rechts der politischen Mitte verorten oder einfach Positionen vertreten, die dem medialen Mainstream nicht gefallen. Für sie gelten seit Jahren andere Maßstäbe. Eine Parteispende wird zur Gesinnung, ein Interview wird zur Nähe und ein Gespräch wird zur Unterstützung. Einzelne Kontakte reichen aus, um Menschen dauerhaft mit Begriffen wie „rechtsoffen“, „umstritten“ oder gar „rechtsextrem“ zu versehen. Kontaktschuld wird zum journalistischen Stilmittel. Alles, was dieses Bild relativieren würde, verschwindet aus der Berichterstattung. Das Ergebnis ist kein Journalismus. Es ist politische Etikettierung und letztendlich Aktivismus. Journalisten sind keine „Informierer“ mehr, sondern politische Akteure. Sie folgen einer Agenda, um das Land im Sinne ihrer Gesinnungsgenossen zu verändern. Nicht umsonst ähneln viele Redaktionsstuben inzwischen grünen Ortsvereinen.
Klima der Einschüchterung
Das eigentliche Opfer dieser Entwicklung ist allerdings nicht nur der jeweils Betroffene. Es ist die Meinungsfreiheit insgesamt. Denn wer erleben muss, wie Unternehmer, Wissenschaftler, Kommunalpolitiker oder engagierte Bürger durch selektive Berichterstattung öffentlich an den Pranger gestellt werden, überlegt sich beim nächsten Mal sehr genau, ob er seine Meinung noch offen äußert. Genau so entsteht kein freier Meinungsaustausch, sondern ein Klima der Einschüchterung. Demokratie lebt jedoch vom offenen Widerspruch, von kontroversen Positionen und von der Gewissheit, seine Überzeugungen vertreten zu dürfen, ohne durch mediale Kampagnen gesellschaftlich aussortiert zu werden.
Dass der Bundesgerichtshof diesen Mechanismus nun in die Schranken weist, ist deshalb alles andere als zufällig. Die Richter sagen den Medien im Kern: Wer Menschen öffentlich beurteilt, hat die ganze Wahrheit zu erzählen. Wer entscheidende Tatsachen unterschlägt, darf sich nicht auf Pressefreiheit berufen. Pressefreiheit schützt Recherche. Sie schützt Meinungen. Sie schützt Kritik. Sie schützt jedoch keine Manipulation durch selektive Information.
Signal an mündige Bürger
Genau deshalb ist dieses Urteil auch ein Signal an alle Bürger, die sich bislang einer scheinbar übermächtigen medialen Deutungshoheit ausgeliefert fühlten. Der Bundesgerichtshof macht deutlich, dass sich niemand damit abfinden muss, durch bewusst selektive Berichterstattung in ein falsches Licht gerückt zu werden. Wer gezielt durch das Weglassen wesentlicher Tatsachen diskreditiert wird, kann sich dagegen wehren. Das stärkt nicht nur die Rechte des Einzelnen, sondern auch das Vertrauen in den Rechtsstaat. Denn eine Demokratie braucht unabhängige Medien genauso wie wirksame Grenzen für deren Macht. Das Urteil ermuntert zu mehr Widerspruch.
Medien haben keinen Erziehungsauftrag
Wer glaubt, Journalisten müssten die Gesellschaft erziehen, hat den Kern des Berufs verfehlt. Journalismus ist keine pädagogische Veranstaltung. Er ist auch kein Instrument zur Verteidigung der jeweils herrschenden politischen Mehrheiten. Seine Aufgabe besteht darin, Bürger mit allen wesentlichen Tatsachen und objektiven Informationen zu versorgen. Nicht mehr, aber eben auch nicht weniger. Der Bürger kann selbst entscheiden, was er für wahr und wichtig hält. Genau deshalb gibt es Meinungsfreiheit.
Vielleicht zwingt dieses Urteil die Branche endlich dazu, wieder über ihren eigentlichen Auftrag nachzudenken. Objektivität bedeutet nicht, keine Meinung zu haben. Objektivität bedeutet, die eigenen politischen Überzeugungen bei der Auswahl von Tatsachen zurückzustellen. Ausgewogenheit bedeutet, dieselben Maßstäbe für alle anzulegen. Wer konservative Positionen unter Generalverdacht stellt, linke Positionen dagegen regelmäßig wohlwollend einordnet, hat diesen Maßstab längst verlassen.
Mehr als ein persönlicher Erfolg
Deshalb ist dieses Urteil weit mehr als ein Erfolg für Jörg Drews. Es ist ein Erfolg für jeden, der sich in den vergangenen Jahren gegen mediale Vorverurteilungen kaum zur Wehr setzen konnte. Es stärkt Unternehmer, Wissenschaftler, Politiker, Vereine und engagierte Bürger gleichermaßen. Vor allem aber stärkt es die demokratische Debatte. Demokratie lebt nicht davon, dass möglichst viele Menschen dieselbe Meinung vertreten. Demokratie lebt davon, dass unterschiedliche Auffassungen öffentlich geäußert, fair dargestellt und sachlich miteinander ausgetragen werden können. Wer missliebige Positionen durch Framing delegitimiert, schwächt diesen Wettbewerb der Argumente. Wer vollständige Berichterstattung verlangt, stärkt ihn.
Der Bundesgerichtshof hat deshalb weit mehr entschieden als einen Rechtsstreit zwischen mir und meinen politischen Gegnern. Er hat dem Framing Grenzen gesetzt. Er hat den Medien ins Stammbuch geschrieben, dass Wahrheit mehr ist als die Summe ausgewählter Fakten. Und er hat daran erinnert, worauf eine Demokratie angewiesen ist: auf Journalisten, die informieren, statt zu erziehen, und auf Bürger, die sich ihre Meinung selbst bilden dürfen.
Sollte dieses Urteil dazu beitragen, dass sich Redaktionen künftig wieder stärker an Objektivität, Vollständigkeit und Fairness orientieren, wäre das weit mehr als ein Erfolg für einen einzelnen Kläger. Es wäre ein Gewinn für die Meinungsfreiheit, die Vielfalt, für den Journalismus und für unsere Demokratie insgesamt.

nmann77 - stock.adobe.com














